Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Emilia Seniorenresidenz GmbH hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den eigenen Webauftritt weit möglichst barrierefrei zu gestalten und die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Welchen Geltungsbereich umfasst diese Erklärung?
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die unter www.emilia-seniorenresidenz.de veröffentlichte Webseite mit dem Stand von 2026.
Welche Rechtsgrundlage gilt für die Barrierefreiheitserklärung?
Die Emilia Seniorenresidenz GmbH unterliegt dem Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).
Welche Barrierefreiheitsanforderungen sind umzusetzen?
Die umzusetzenden Anforderungen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.06.2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung der Website.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Website ist weitgehend barrierefrei. Die Anforderungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit werden größtenteils erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Derzeit sind einzelne PDF-Dokumente auf der Website noch nicht vollständig barrierefrei.
Insbesondere können folgende Einschränkungen auftreten:
- Fehlende oder unvollständige Dokumentstrukturen für Screenreader
- Nicht vollständig ausgezeichnete Überschriftenhierarchien
- Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit innerhalb der Dokumente
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Bei der Erstellung und Veröffentlichung zukünftiger Dokumente wird die Barrierefreiheit weit möglichst Berücksichtigung finden.
Kontakt bei Barrieren oder Fragen zur Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, kontaktieren Sie uns gerne.
Emilia Seniorenresidenz
Emilstraße 1
64289 Darmstadt
Telefon: (06151) 107-1200
E-Mail: info@emilia-seniorenresidenz.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
Wie kann die Durchsetzungsstelle erreicht werden?
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen